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   BVerwG, 08.09.1982 - 1 D 73.81   

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https://dejure.org/1982,3042
BVerwG, 08.09.1982 - 1 D 73.81 (https://dejure.org/1982,3042)
BVerwG, Entscheidung vom 08.09.1982 - 1 D 73.81 (https://dejure.org/1982,3042)
BVerwG, Entscheidung vom 08. September 1982 - 1 D 73.81 (https://dejure.org/1982,3042)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ankauf und Absetzen von gestohlenem Beförderungsgut der Deutschen Bundesbahn durch einen Beamten zur Bereicherung der eigenen Person - Disziplinarrechtliche Bewertung von Hehlerei und Diebstahl und Verhältnis zur strafrechtlichen Beurteilung - Zulässiger Umfang einer ...

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.10.1979 - 1 D 110.78
    Auszug aus BVerwG, 08.09.1982 - 1 D 73.81
    Auch in diesem Fall ist gegen einen Beamten, der sich der Hehlerei schuldig gemacht hat, vielmehr auf die disziplinare Höchstmaßnahme erkannt worden (BVerwGE 63, 276).
  • BVerwG, 25.06.1998 - 1 D 32.97

    Steuerhehlerei und gewerbsmäßige Steuerhehlerei mit unverzollten und

    Im übrigen komme hier schon im Hinblick auf den noch schwerwiegender zu beurteilenden Fall in der Sache BVerwG 1 D 73.81, in der lediglich eine Degradierung ausgesprochen worden sei, nur eine Gehaltskürzung in Betracht.

    Durch den Umfang der Tat unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch von demjenigen, der Gegenstand des Senatsurteils vom 8. September 1982 - BVerwG 1 D 73.81 - war und der (nur) zur Degradierung des damals betroffenen Beamten führte.

  • BVerwG, 15.06.1998 - 1 D 32.97

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei gewerbsmäßiger Steuerhehlerei mit

    Im übrigen komme hier schon im Hinblick auf den noch schwerwiegender zu beurteilenden Fall in der Sache BVerwG 1 D 73.81, in der lediglich eine Degradierung ausgesprochen worden sei, nur eine Gehaltskürzung in Betracht.

    Durch den Umfang der Tat unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch von demjenigen, der Gegenstand des Senatsurteils vom 8. September 1982 - BVerwG 1 D 73.81 - war und der (nur) zur Degradierung des damals betroffenen Beamten führte.

  • BVerwG, 04.06.1986 - 1 D 91.85

    Hehlerei außerhalb des Dienstes eines Zustellbeamten der Deutschen Bundespost -

    An objektiver und subjektiver Sozialschädlichkeit kann dem Dieb jedenfalls nur derjenige Hehler gleichgestellt werden, der dem Dieb erst die Möglichkeit zur Verwertung gestohlener Sachen verschafft und so das gestohlene oder unterschlagene Gut dem Eigentümer noch weiter entfremdet (Urteil vom 8. September 1982 - BVerwG 1 D 73.81 - Urteil vom 23. Juli 1980 - BVerwG 1 D 67.79 - ; Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 1 D 103.78 - Urteil vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 1 D 110.78 - <BVerwGE 63, 276>).

    Da es sich um ein außerhalb des Dienstes begangenes Dienstvergehen des Beamten handelt (§ 77 Abs. 1 Satz 2 BBG), müßten zudem schon besonders belastende Umstände gegeben sein, um die Notwendigkeit der vom Bundesdisziplinaranwalt angestrebten Höchstmaßnahme begründen zu können (Urteil vom 8. September 1982 - BVerwG 1 D 73.81 - m. weit. Nachw.).

  • BVerwG, 26.11.1997 - 1 D 57.97

    Beamtenrecht - Disziplinarrecht, Entfernung aus dem Dienst bei gewerbsmäßiger

    Durch den Umfang der Tat unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von demjenigen, der Gegenstand des Urteils vom 8. September 1982 - BVerwG 1 D 73.81 - war und der zur Degradierung des damals betroffenen Beamten führte.
  • BVerwG, 08.05.1990 - 1 D 46.89

    Postbeamter - Hehlerei - Innerdienstliches Dienstvergehen - Beförderungsgut

    Denn nur dann ist mit dem strafrechtlich als Hehlerei qualifizierten rechts- und pflichtwidrigen Verhalten zum Nachteil des Dienstherrn eine Vertrauensbeeinträchtigung verbunden, die generell derjenigen nicht nachsteht, die auch Diebstahl von Beförderungsgut zur Folge hat die daher ebenfalls grundsätzlich zum völligen Verlust des berufserforderlichen Vertrauens führt und die Weiterbeschäftigung im Beamtenverhältnis damit unmöglich macht (Urteil vom 8. September 1982 - BVerwG 1 D 73.81 -).
  • BVerwG, 23.02.2000 - 1 D 65.99

    Disziplinarverfahren gegen einen Beamten infolge Vornahme eines Dienstvergehens -

    Auf sie ist die ständige Rechtsprechung des Senats zugeschnitten (z.B. Urteil vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 1 D 110.78 -, BVerwGE 63, 276 ; Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 1 D 103.78 - Urteil vom 23. Juli 1980 - BVerwG 1 D 67.79 -, BVerwG DokBer B 1981, 10; Urteil vom 8. September 1982 - BVerwG 1 D 73.81 - Urteil vom 29. März 1984 - BVerwG 1 D 4.84 -, ZBR 1984, 221; Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 1 D 91.85 - Urteil vom 8. Mai 1990 - BVerwG 1 D 46.89 -, BVerwGE 86, 273 ; Urteil vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 D 27.91 -, BVerwG DokBer B 1993, 91; Urteil vom 6. September 1994 - BVerwG 1 D 7.94 -), wonach bei Hehlerei ebenso wie bei schweren Formen des Diebstahls die disziplinare Höchstmaßnahme gerechtfertigt sein kann, wenn der Beamte in nicht unerheblichem Umfang dem Dieb erst die Möglichkeit zur Verwertung gestohlener Sachen verschafft und so das gestohlene oder unterschlagene Gut dem Eigentümer noch weiter entfremdet.
  • BVerwG, 29.03.1984 - 1 D 4.84

    Disziplinarrechtliche Relevanz eines fortgesetzten Diebstahls von

    Angesichts der Vielfalt denkbarer Verwirklichungsformen des Tatbestands der Hehlerei kann dem Dieb an objektiver wie subjektiver Sozialschädlichkeit nur derjenige Hehler gleichgestellt werden, der dem Dieb erst die Möglichkeit zur Verwertung seiner Beute schafft und so das gestohlene oder unterschlagene Gut dem Eigentümer noch weiter entfremdet (Urteile vom 23. Juli 1981 - BVerwG 1 D 67.79 - und 8. September 1982 - BVerwG 1 D 73.81 -).
  • BVerwG, 06.09.1994 - 1 D 7.94

    Pflicht des Beamten zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten - Vorsätzliches

    Wegen objektiver und subjektiver Sozialschädlichkeit ist jedoch bei einem Beamten, der sich wegen Hehlerei strafbar gemacht hat, ebenso wie bei schweren Formen des Diebstahls die disziplinare Höchstmaßnahme gerechtfertigt, wenn er in nicht unerheblichem Umfang dem Dieb erst die Möglichkeit zur Verwertung gestohlener Sachen verschafft und so das gestohlene oder unterschlagene Gut dem Eigentümer noch weiter entfremdet (stRspr, z.B. Urteil vom 18. Oktober 1979 - BVerwG 1 D 110.78 - <BVerwGE 63, 276>, Urteil vom 7. Februar 1980 - BVerwG 1 D 103.78 -, Urteil vom 23. Juli 1980 - BVerwG 1 D 67.79 - , Urteil vom 8. September 1982 - BVerwG 1 D 73.81 -, Urteil vom 29. März 1984 - BVerwG 1 D 4.84 - <ZBR 1984, 221>, Urteil vom 4. Juni 1986 - BVerwG 1 D 91.85 -, Urteil vom 21. Juli 1992 - BVerwG 1 D 27.91 - ).
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